Freiberuflich in den Medien
Vor allem bei den kreativen Berufen ist die Leistung, das Werk, der Text nicht von der Person des Selbständigen zu trennen. Sie zählen daher meist zu den Freien Berufen. Denn mehr noch als bei selbständigen Gewerbetreibenden und Handwerkern kommt es bei den Freien Berufen auf die Person des Selbständigen an. Freiberufler erbringen ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
Selbständig ist jede Berufstätigkeit, die nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird. Je näher man jedoch am Auftraggeber arbeitet, desto eher werden die Themen Arbeitnehmerähnlichkeit, Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht ein Problem. Jobs die es auch in einem Angestelltenverhältnis gibt und bei denen die Tätigkeit vor Ort beim Auftraggeber erfolgt sind prinzipiell gefährdet als Scheinselbstständigkeit eingeordnet zu werden. In solchen Fällen kann es zum einem recht lästigen und langwierigen Statusfeststellungsverfahren über den Deutschen Rentenversicherung Bund kommen.
Auch wenn daher eine Vielzahl der künstlerischen und publizistischen Berufe den Freien Berufen zugeordnet werden, kann es bei dem ein oder anderen Fall Zweifel geben. Aus steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen sollten Sie daher frühzeitig die beiden folgenden Fragen klären:
Sind Sie künstlerisch, kunsthandwerklich oder kunstgewerblich tätig?
Diese Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach zu treffen. Als Faustregel gilt: Je höher der Gebrauchswert der künstlerischen Produkte, desto eher handelt es sich um ein Gewerbe oder Handwerk. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Sollten Sie sich nicht sicher sein, erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, Berufsverband oder der Künstlersozialversicherung.
Sind Sie tatsächlich selbständig tätig oder eher abhängig beschäftigt?
Journalisten, Autoren, Bildhauer, Fotografen, Komponisten oder Übersetzer, Solisten und eine Reihe anderer Berufsgruppen gelten als selbständig, wenn sie z. B. für verschiedene Produktionen - auch bei nur einem Auftraggeber - jeweils einzelne Verträge abschließen.
Dennoch: Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, ob Sie tatsächlich selbständig oder eher abhängig beschäftigt bzw. scheinselbständig sind, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)). Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Clearingstelle eingerichtet, um diese Fragen individuell zu klären.
Kennzeichen freiberuflicher Künstler und Publizisten
Freiberufliche Künstler und Publizisten:
- zahlen Einkommensteuer
- ermitteln ihren Gewinn aus einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
- führen in den meisten Fällen sieben (und nicht 19) Prozent Mehrwertsteuer ab
- müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern
- benötigen keinen Gewerbeschein
- zahlen keine Gewerbesteuer
- müssen dem Finanzamt keine Bilanzen vorlegen
So wird man Freiberufler
Sie benötigen eine Steuernummer, die Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Steuernummer sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen. Nach Erhalt sind Sie beim Finanzamt registriert und müssen jedes Jahr Einkommensteuer abführen. Prüfen Sie vor der Anmeldung beim Finanzamt auch, ob für Sie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.



